Hausordnung der Parkbühne Fürstenwalde

 

Liebe Besucherinnen und Besucher der Parkbühne Fürstenwalde

 

Wir freuen uns über Ihren Besuch unserer Parkbühne Fürstenwalde und sind stets bemüht Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.

Bitte beachten Sie deshalb unsere Hausordnung. Diese Hausordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände der Parkbühne mit dem Ziel, die Gefährdung oder Schädigung von Personen und Sachen zu verhindern, die Parkbühne vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen und einen störungsfreien Ablauf aller Veranstaltungen in der Parkbühne zu gewährleisten.

 

Gültigkeit der Hausordnung

 

Die Besucher der Parkbühne bestätigen mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Diese Hausordnung hängt an allen Eingängen der Parkbühne aus und kann vor Zugang eingesehen werden. Die Hausordnung ist für jedermann gültig, der sich auf dem Gelände der Parkbühne aufhält.

Dem Personal und den Einsatzkräften von allegroevent und deren Vertretern steht auf dem gesamten Gelände der Parkbühne das alleinige Hausrecht zu. Dieses wird teilweise von beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist. Den Anweisungen der Inhaberin des Hausrechts und deren Vertretern und Hilfspersonen, dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Einsatzkräften (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei) ist Folge zu leisten!

1. Der Eintritt zu einer Veranstaltung ist nur mit gültigem Veranstaltungsticket oder sonstiger Berechtigung durch allegroevent gestattet. Jeder Besucher ist verpflichtet, auf Verlangen sein Veranstaltungsticket dem Ordnungsdienst vorzuweisen.

2. Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen können von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen werden.

3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt. Insbesondere ist das Mitbringen sperriger Kühl- und Provianttaschen, Reisetaschen und große Rucksäcke aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Der Ordnungsdienst ist befugt, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen und Besuchern mit unzulässigen Speisen oder Getränken den Zutritt zu verwehren. Speisen und Getränke, Regenmäntel sowie Künstler-Merchandise-Artikel können gern innerhalb der Parkbühne erworben werden.

4. Es gilt das Jugendschutzgesetz. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Jugendlichen unter 16 Jahren wird nur mit einer erwachsenen Begleitperson im Sinne des Jugendschutzgesetzes Zutritt zum Gelände der Parkbühne gewährt.

5. Da Regenschirme anderen Besuchern die Sicht verdecken und im Ernstfall auch ein Sicherheitsrisiko darstellen können, bitten wir Sie möglichst auf wetterfeste Regenkleidung zurück zu greifen. Ein generelles Regenschirm-Verbot besteht nicht, zu einzelnen Veranstaltungen behalten wir uns jedoch ausdrücklich vor, das Einbringen dieser auf die Parkbühne zu untersagen.

6. Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen Artikeln, Wunderkerzen sowie anderen gefährlichen Gegenständen ist aus Gründen der Sicherheit und wegen Verletzungsgefahr nicht gestattet. Das Gleiche gilt für eigene Sitzgelegenheiten und sperrige Gegenstände jedweder Art.

7. Kinderwagen können aus Gründen der Sicherheit nicht in die Parkbühne mitgenommen werden. Sie können diese jedoch am Haupteingang / Kasse abstellen.

8. Auf dem Gelände der Parkbühne hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

9. Video-, Film- und Fotokameras sowie Tonaufzeichnungsgeräte sind wegen Verletzung des Urheberrechtes der Künstler und eines möglichen Missbrauches nicht gestattet. Wir haben jedoch nichts dagegen, wenn Sie nur eine sogenannte Pocket-Kamera bzw. ein Smartphone mitführen um ein Erinnerungsfoto von Ihrem Konzertbesuch zu machen.

10. Bitte denken Sie daran, dass Ihre Eintrittskarte beim Verlassen der Spielstätte ihre Gültigkeit verliert.

11. Wir möchten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten, den Anweisungen unseres Ordnungspersonals Folge zu leisten und auf keinen Fall Absperrgitter oder ähnliches zu besteigen.

12. Es ist verboten:

1. sich in den Zu- und Aufgängen zu den Zuschauerplätzen aufzuhalten;
2. auf den Bänken zu stehen;
3. die für die Allgemeinheit nicht bestimmten Bereiche und Räume zu betreten
4. das Gelände mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren und an nicht genehmigten Plätzen abzustellen. Hierzu gehört auch das gesamte Gelände des Stadtparks Fürstenwalde;
5. bauliche und sonstige Anlagen zu beseitigen, zu übersteigen oder zu erklettern;
6. Gegenstände auf die Bühne oder in den Zuschauerraum zu werfen;
7. außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände, wie z.B. Konfetti, Papierschnipsel und Papierrollen mitzubringen;
8. bauliche und sonstige Anlagen (insbesondere auch Wege) zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben;

9. jegliche Art von politischer Propaganda oder Handlungen, sowie die Äußerung, Verwendung oder Verbreitung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen radikalen Parolen, Gesten, Emblemen oder Symbolen;

10. das Entzünden von offenem Feuer.

13. Für die Entsorgung von anfallendem Müll sind die vorhandenen Mülleimer zu verwenden. Das achtlose Wegwerfen oder Hinterlassen von Müll wird vom Ordnungsdienst überwacht. Es ist uns ein Anliegen, dass auch die nähere Umgebung der Parkbühne geschont wird. Bitte beachten Sie die Regelungen der Hausordnung (insbesondere hinsichtlich der Müllentsorgung und Benutzung der Toiletten) auch in der näheren Umgebung der Parkbühne.

14. Tiere dürfen nicht in die Veranstaltungsstätte mitgebracht werden. Ausgenommen davon sind Blindenhunde.

15. Der Einlass zur Veranstaltungsstätte ist in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn (Ausnahmen sind möglich). Wir sind stets bemüht, die Türen für Sie pünktlich zu öffnen, dennoch kann es produktionsbedingte Verzögerungen geben.

16. Entstandene Sachschäden sind unverzüglich dem Ordnungsdienst anzuzeigen. Auf dem Gelände der Parkbühne gefundene Gegenstände sind beim Ordnungsdienst abzugeben.

17. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich an unseren Ordnungsdienst. Man wird Ihnen gerne weiterhelfen!

18. Ein Verstoß gegen diese Hausordnung kann durch:
1. Verweisung aus der Parkbühne, ohne Entschädigung für die Eintrittskarte und / oder
2. Ausspruch eines Hausverbotes geahndet werden.
3. Der Hausordnungsdienst der Parkbühne ist berechtigt im Namen des Betreibers / Veranstalters den Verweis bzw. ein Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen.

19. Bei Konzerten kann aufgrund hoher Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es wird dringend empfohlen, bei lauten Veranstaltungen einen geeigneten Gehörschutz zu verwenden. Dieser kann auf der Parkbühne erworben werden. 

20. Fahrzeuge können auf den öffentlichen Parkplätzen in der Umgebung abgestellt werden. Die Inhaberin des Hausrechts übernimmt keine Haftung für abgestellte Fahrzeuge.

21. Das Team der Parkbühne behält sich vor, für einzelne Veranstaltungen Ausnahmeregelungen zu treffen. Wir bitten dafür um Verständnis und den Anweisungen des Sicherheitsteams stets zu folgen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gute Unterhaltung. 

Ihre Parkbühne Fürstenwalde

Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben unberührt.

 

Fürstenwalde, 14.09.2015